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Abbruch & Rückbau

Schadstoffe vor Umbau und Abbruch: warum die Abklärung zuerst kommt

· 2 Min. Lesezeit · Baugeschäft Tschopp AG

Bei einem Umbau oder Abbruch werden Materialien bearbeitet, die seit Jahrzehnten in einem Gebäude liegen. Einige davon sind gesundheitsgefährdend, wenn sie beschädigt werden. Deshalb gilt bei älteren Gebäuden: Zuerst klären, was drin ist, dann bauen.

Baumaschine im Schutt eines abgebrochenen Gebäudes
Symbolbild · Foto: Unsplash

Welche Schadstoffe vorkommen

Wann eine Abklärung nötig ist

Bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, ist vor Umbau- und Abbrucharbeiten eine Schadstoffermittlung angezeigt. Im Kanton Zürich wird sie bei bewilligungspflichtigen Umbauten und Abbrüchen solcher Gebäude im Baubewilligungsverfahren verlangt. Auch die Abfallverordnung des Bundes und die Bauarbeitenverordnung verlangen, dass Schadstoffe vor Arbeiten ermittelt werden, wenn sie zu erwarten sind.

Wie die Ermittlung abläuft

Eine Fachperson für Gebäudeschadstoffe begeht das Gebäude, prüft verdächtige Materialien und nimmt Proben, die im Labor analysiert werden. Das Ergebnis ist ein Bericht mit Plänen: wo welche Schadstoffe in welcher Menge liegen und wie sie zu entfernen sind. Untersucht wird dort, wo gebaut wird — bei einem Badumbau das Bad, bei einem Abbruch das ganze Gebäude.

Was danach passiert

Schadstoffhaltige Materialien werden vor den eigentlichen Bauarbeiten entfernt. Bei stark gefährdenden Asbestmaterialien dürfen das nur von der Suva anerkannte Asbestsanierungsfirmen unter Schutzmassnahmen tun. Andere Materialien können je nach Art und Zustand von der Bauunternehmung mit entsprechenden Massnahmen entfernt werden. Die Entsorgung erfolgt getrennt und dokumentiert.

Warum es sich lohnt

Eine Schadstoffermittlung kostet einen Bruchteil dessen, was eine gestoppte Baustelle kostet. Und sie schützt die Menschen, die dort arbeiten und wohnen.

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