Gemeindestrassen
Quartierstrassen, Erschliessungsstrassen und die meisten kleineren Verbindungen gehören der Gemeinde. Zuständig ist dann deren Bauamt oder Tiefbauamt. Jede Gemeinde hat ihr eigenes Formular, ihre eigenen Fristen und eigene Vorgaben zur Wiederherstellung. Was in Adliswil verlangt wird, muss in Thalwil nicht genau gleich sein.
Staatsstrassen
Die grösseren Durchgangsstrassen gehören dem Kanton. Am linken Zürichseeufer ist das etwa die Seestrasse, im Sihltal die Hauptachse durch das Tal, über den Albis die Passstrasse. Für Aufbrüche in diesen Strassen ist das Tiefbauamt des Kantons Zürich zuständig. Die Verfahren sind formeller, die Vorlaufzeiten meist länger, und die Anforderungen an Verkehrsführung und Belagsaufbau strenger — schliesslich fliesst auf diesen Strassen mehr Verkehr, oft auch Busse.
Wie man herausfindet, wem eine Strasse gehört
Am zuverlässigsten ist der GIS-Browser des Kantons Zürich. Dort lässt sich das Strassennetz mit der Zuordnung zu den Strassenträgern einblenden. Alternativ gibt das Bauamt der Gemeinde Auskunft. Das Strassenschild selbst hilft nicht weiter — eine Staatsstrasse kann im Dorf ganz gewöhnlich «Dorfstrasse» heissen.
Wenn beides betroffen ist
Ein Hausanschluss beginnt manchmal in einer Gemeindestrasse und kreuzt dann eine Staatsstrasse, oder die Hauptleitung liegt in der Staatsstrasse, das Grundstück aber an einer Quartierstrasse. Dann braucht es zwei Bewilligungen, und die Termine müssen aufeinander abgestimmt werden. Es lohnt sich, diese Konstellation früh zu erkennen, weil das kantonale Verfahren den Takt vorgibt.
Was das für die Planung heisst
- Früh klären, welche Strassen betroffen sind — am besten schon bei der Offerte.
- Vorlaufzeit einrechnen: beim Kanton eher länger als bei der Gemeinde.
- Verkehrsführung mitdenken: Auf Staatsstrassen braucht es fast immer ein Signalisationskonzept.
Wir klären bei jedem Leitungsauftrag vor der Offerte ab, welcher Strassenträger zuständig ist. So gibt es keine Überraschung, wenn der Termin näher rückt.