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Baustelle & Sicherheit

Absturzsicherung: die wichtigste Regel auf dem Bau

· 2 Min. Lesezeit · Baugeschäft Tschopp AG

Ein Sturz aus zwei Metern Höhe kann tödlich sein. Auf Baustellen gibt es viele Stellen, an denen man so tief fallen kann: Deckenränder, Treppenöffnungen, Gerüste, Dächer, Baugruben. Absturzsicherung ist deshalb die wichtigste Sicherheitsregel auf dem Bau.

Roter Schutzhelm auf dem Trottoir
Symbolbild · Foto: Unsplash

Die Regel

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) verlangt, dass ab einer Absturzhöhe von 2 m Schutzmassnahmen getroffen werden. Bei Dächern, Gerüsten und besonderen Situationen gelten spezifische Vorschriften. Die Suva hat die Anforderungen in Merkblättern und in ihren lebenswichtigen Regeln für den Bau zusammengefasst.

Die Rangfolge der Massnahmen

  1. Gefahr beseitigen: Arbeiten so planen, dass man gar nicht in der Höhe arbeiten muss — etwa Bauteile am Boden vormontieren.
  2. Kollektive Schutzmassnahmen: Seitenschutz an Deckenrändern, Gerüste, Abdeckungen von Öffnungen, Auffangnetze. Sie schützen alle, ohne dass jemand etwas tun muss.
  3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Auffanggurt mit Seil und Anschlagpunkt. Nur, wenn kollektive Massnahmen nicht möglich sind — und nur mit Ausbildung.

Typische Gefahrenstellen

Öffnungen richtig abdecken

Eine Öffnung in einer Decke wird mit einer tragfähigen, gegen Verschieben gesicherten Abdeckung verschlossen und gekennzeichnet. Ein loses Brett oder eine Plastikplane ist keine Abdeckung, sondern eine Falle.

Kultur statt Kontrolle

Absturzsicherung funktioniert nur, wenn alle mitmachen. Wer einen Seitenschutz entfernt, um Material durchzureichen, muss ihn sofort wieder anbringen. Wer eine ungesicherte Stelle sieht, meldet sie oder sichert sie selbst. Und wer sagt «Stopp», bevor er in eine Gefahr läuft, hat recht.

Bei uns gilt: Wenn eine Absturzstelle nicht gesichert ist, wird dort nicht gearbeitet. Kein Termin ist ein Menschenleben wert.

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