Was die Aufbruchbewilligung regelt
Die Strasse gehört nicht dem, der darunter eine Leitung braucht. Sie gehört dem Strassenträger, also der Gemeinde oder dem Kanton. Der will wissen, wer wann wo gräbt, wie der Verkehr in der Zwischenzeit läuft und wie die Oberfläche danach wiederhergestellt wird. Die Bewilligung hält genau das fest:
- Ort und Ausmass des Aufbruchs, meist mit einem Situationsplan
- Dauer der Arbeiten und die Zeiten, in denen gearbeitet werden darf
- Verkehrsführung: ob eine Spur gesperrt wird, ob ein Lichtsignal nötig ist, wie Fussgänger geführt werden
- Wiederherstellung: welcher Belagsaufbau verlangt wird und wer die Abnahme macht
- Auflagen, etwa zu Baumschutz, Lärm oder Zufahrten für Anwohner und Rettungsdienste
Wann es sie braucht
Immer dann, wenn öffentlicher Grund aufgebrochen wird. Typische Fälle sind ein neuer Hausanschluss für Wasser, Abwasser, Strom oder Glasfaser, die Reparatur einer beschädigten Leitung unter der Strasse oder der Ersatz eines Schiebers. Auch Sondierungen — kleine Löcher, um die Lage einer Leitung zu prüfen — gelten als Aufbruch.
Nicht nötig ist sie für Arbeiten, die vollständig auf privatem Grund stattfinden. Sobald der Graben aber die Grundstücksgrenze zur Strasse überschreitet, ändert sich das. Gerade bei Hausanschlüssen ist das fast immer der Fall, weil die Leitung im Strassenkörper an die Hauptleitung angeschlossen wird.
Wer sie beantragt
Formell kann der Bauherr den Antrag stellen. In der Praxis macht es fast immer die ausführende Bauunternehmung, weil sie die Angaben hat, die das Gesuch braucht: Grabenquerschnitt, Bauablauf, Signalisation, Termin. Sie ist auch diejenige, die während der Arbeiten für die Baustelle verantwortlich ist und die Wiederherstellung schuldet.
Was oft unterschätzt wird
Die Bewilligung ist nicht das Einzige, was vor dem ersten Spatenstich vorliegen muss. Dazu kommen die Werkleitungsauskunft aller betroffenen Werke, bei Bedarf eine Verkehrsanordnung und die Absprache mit Anwohnern, deren Zufahrt eingeschränkt wird. Wer erst beim Bewilligungsamt anruft, wenn der Bagger schon bestellt ist, verliert meistens Zeit.
Mehr dazu, wer in welchem Fall zuständig ist, lesen Sie im Beitrag Gemeindestrasse oder Staatsstrasse.