Die Regel
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) des Bundes verlangt, dass Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1.50 m gesichert werden — durch eine Böschung oder eine Spriessung. Je nach Bodenbeschaffenheit, Belastung am Grabenrand oder Wasser kann eine Sicherung auch bei geringerer Tiefe nötig sein. Die Suva hat die Regeln in Merkblättern anschaulich zusammengefasst.
Böschen oder spriessen
Böschen heisst, die Grabenwände schräg abzugraben, sodass sie von selbst stehen. Das braucht Platz, den man in einer Strasse oder neben einem Haus selten hat. Wie steil die Böschung sein darf, hängt vom Boden ab.
Spriessen heisst, die senkrechten Wände abzustützen. Dafür gibt es verschiedene Systeme:
- Grabenverbaugeräte aus Stahlplatten und Spindeln, die als Einheit in den Graben gestellt werden
- Kanaldielen oder Bohlen mit Spriessen für unregelmässige Gräben
- Holzspriessung für kleine Gräben und Sonderfälle
Was zusätzlich zählt
- Lasten am Grabenrand: Aushubdepots, Maschinen und Fahrzeuge brauchen Abstand zur Grabenkante.
- Erschütterungen durch Verkehr oder Verdichtungsgeräte können eine Grabenwand lösen.
- Wasser weicht den Boden auf. Nach Regen wird die Sicherung kontrolliert.
- Ein- und Ausstieg: Es braucht sichere Leitern oder Treppen, keine Kletterei über die Spriessung.
Warum es trotzdem passiert
Weil es «nur kurz» ist. Ein Anschluss, der noch schnell gemacht werden soll. Ein Graben, der «sicher hält, das war immer so». Die meisten Grabenunfälle passieren in Gräben, die nicht viel tiefer als die Regelgrenze sind — und in denen man es eben noch ohne Spriessung versucht hat.
Für Bauherrschaften
Sie müssen die Regeln nicht kennen. Aber wenn Sie in Ihrem Garten einen tiefen Graben sehen, in dem jemand ohne Sicherung steht, dürfen Sie fragen. Eine seriöse Bauunternehmung erklärt Ihnen gerne, wie sie ihre Leute schützt.