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Tiefbau & Leitungsbau

Gräben sichern: warum ab 1.50 m Tiefe gespriesst wird

· 2 Min. Lesezeit · Baugeschäft Tschopp AG

Ein Kubikmeter Erde wiegt rund zwei Tonnen. Rutscht eine Grabenwand ab, während jemand im Graben arbeitet, bleibt kaum Zeit zu reagieren. Deshalb gehört die Sicherung von Gräben zu den wichtigsten Regeln auf jeder Tiefbaustelle.

Gelber Bagger beim Ausheben von Erde
Symbolbild · Foto: Unsplash

Die Regel

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) des Bundes verlangt, dass Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1.50 m gesichert werden — durch eine Böschung oder eine Spriessung. Je nach Bodenbeschaffenheit, Belastung am Grabenrand oder Wasser kann eine Sicherung auch bei geringerer Tiefe nötig sein. Die Suva hat die Regeln in Merkblättern anschaulich zusammengefasst.

Böschen oder spriessen

Böschen heisst, die Grabenwände schräg abzugraben, sodass sie von selbst stehen. Das braucht Platz, den man in einer Strasse oder neben einem Haus selten hat. Wie steil die Böschung sein darf, hängt vom Boden ab.

Spriessen heisst, die senkrechten Wände abzustützen. Dafür gibt es verschiedene Systeme:

Was zusätzlich zählt

Warum es trotzdem passiert

Weil es «nur kurz» ist. Ein Anschluss, der noch schnell gemacht werden soll. Ein Graben, der «sicher hält, das war immer so». Die meisten Grabenunfälle passieren in Gräben, die nicht viel tiefer als die Regelgrenze sind — und in denen man es eben noch ohne Spriessung versucht hat.

Bei uns geht niemand in einen ungesicherten Graben, der tiefer ist als die Regel erlaubt. Das gilt auch, wenn der Termin drückt.

Für Bauherrschaften

Sie müssen die Regeln nicht kennen. Aber wenn Sie in Ihrem Garten einen tiefen Graben sehen, in dem jemand ohne Sicherung steht, dürfen Sie fragen. Eine seriöse Bauunternehmung erklärt Ihnen gerne, wie sie ihre Leute schützt.

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