Baugeschäft Tschopp AG Pikett 24 h · 044 713 36 48
Abbruch & Rückbau

Asbest im Haus: wo er stecken kann und was man tun sollte

· 2 Min. Lesezeit · Baugeschäft Tschopp AG

Asbest ist in der Schweiz seit 1990 verboten. In vielen Häusern, die vorher gebaut oder renoviert wurden, steckt er trotzdem noch — oft unbemerkt und solange nichts beschädigt wird, ohne Gefahr. Problematisch wird es bei Umbauten.

Bagger vor einer Backsteinmauer
Symbolbild · Foto: Unsplash

Warum Asbest gefährlich ist

Asbest besteht aus feinen Fasern. Werden asbesthaltige Materialien bearbeitet — gebohrt, geschliffen, gebrochen — können Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Sie können Jahrzehnte später schwere Erkrankungen der Lunge und des Brustfells verursachen. Solange das Material intakt ist und nicht bearbeitet wird, geht in der Regel keine Gefahr davon aus.

Wo Asbest im Haus vorkommen kann

Erkennen kann man ihn nicht

Ob ein Material Asbest enthält, sieht man ihm nicht an. Eine alte Eternitplatte kann asbesthaltig sein oder nicht. Sicherheit gibt nur eine Laboranalyse einer Probe. Die Probenahme sollte durch eine Fachperson erfolgen, weil schon dabei Fasern freigesetzt werden können.

Was man nicht tun sollte

Was man tun sollte

Bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, vor jedem Umbau eine Schadstoffabklärung machen lassen. Bei Verdacht eine Fachperson beiziehen. Die Suva bietet umfangreiche Informationen zu Asbest und eine Liste anerkannter Sanierungsfirmen.

Asbest, der in Ruhe gelassen wird, ist meist ungefährlich. Asbest, der beim Umbau zerbröselt wird, ist es nicht.

Mehr zu Abbruch und Rückbau und im Beitrag Schadstoffe vor Umbau und Abbruch.

Das machen wir

Steht bei Ihnen etwas an?

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages.

Anfrage senden →
Oder direkt anrufen: 044 713 36 48 · info@tschopp-bau.ch

Weiterlesen