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Bewilligungen & Werkleitungen

Wie viel Vorlauf braucht eine Aufbruchbewilligung?

· 2 Min. Lesezeit · Baugeschäft Tschopp AG

«Können Sie nächste Woche den Anschluss machen?» Die ehrliche Antwort ist oft: ausführen ja, aber nicht ohne Bewilligung. Und die hat eine Vorlaufzeit, die sich nicht abkürzen lässt.

Person arbeitet an einer Planzeichnung
Symbolbild · Foto: Unsplash

Was alles vor dem Aufbruch passieren muss

Ein Aufbruch in öffentlichem Grund ist kein Einzelschritt, sondern eine kleine Kette:

  1. Werkleitungsauskunft bei allen Werken einholen, die im Bereich Leitungen haben könnten.
  2. Situationsplan und Grabenquerschnitt erstellen.
  3. Aufbruchgesuch beim zuständigen Strassenträger einreichen.
  4. Bei Bedarf eine Verkehrsanordnung und ein Signalisationskonzept einreichen.
  5. Anwohner und betroffene Betriebe informieren, wenn Zufahrten eingeschränkt werden.
  6. Bewilligung abwarten und die Auflagen in den Bauablauf einbauen.

Jeder dieser Schritte braucht Zeit, und einige laufen nicht parallel. Die Werkleitungsauskunft muss zum Beispiel vorliegen, bevor man den Graben sinnvoll planen kann.

Wovon die Dauer abhängt

Die Vorlaufzeit ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Bei einer kleinen Quartierstrasse ohne Durchgangsverkehr geht es oft schneller als bei einer Hauptstrasse mit Busverkehr. Staatsstrassen brauchen in der Regel mehr Vorlauf als Gemeindestrassen. Dazu kommen Faktoren, die man kaum beeinflussen kann:

Wie man Verzögerungen vermeidet

Am meisten Zeit geht verloren, wenn das Gesuch unvollständig eingereicht wird und zurückkommt. Ein sauberer Plan, ein klarer Bauablauf und eine durchdachte Verkehrsführung sparen eine Runde. Der zweite Punkt: früh anfangen. Wer einen Neubau oder Umbau plant, sollte die Hausanschlüsse nicht als letztes Detail behandeln, sondern bei der Terminplanung von Anfang an mitdenken.

Notfälle sind die Ausnahme: Bei einem Leitungsbruch wird zuerst repariert und die Bewilligung nachträglich geregelt. Das ist mit den Strassenträgern so abgesprochen — gilt aber nur für echte Notfälle.

Unsere Erfahrung

Wir holen die Aufbruchbewilligungen für unsere Leitungsaufträge selbst ein und kennen die Abläufe bei den Gemeinden im Bezirk Horgen. Wenn Sie einen Termin im Kopf haben, sagen Sie ihn uns früh — dann können wir rückwärts rechnen und Ihnen ehrlich sagen, ob er realistisch ist.

Das machen wir

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